Info zur Teilnahme am Umzug

13.02.2024

       

Anmeldung und kontakt

Sie wollen mitmachen?

 

Zur Teilnahme am Faschingsumzug am Dienstag, sind Vereine, Gruppen, Firmen, Schulen und Privatpersonen aufgerufen.

Wir haben kein Motto! Somit ist wirklich jedes Kostüm und jeder Motivwagen willkommen.

 

Aufstellung des Fasnachtsumzuges am Dienstag, dem 13.02.2024:

Ab 13.33 Uhr, in der Bahnhofstraße / Marktplatz.

Nummernausgabe ab 13:22 Uhr, Feuerwehrhaus Rheinzabern

Anfahrt der Wagen über Gewerbegebiet Neun Morgen in Richtung Bahnhof

 

Abmarsch des Umzuges 14:33Uhr

 

Umzugsroute:

Start: Bahnhofstraße – Hauptstraße - Außerdorf bis Gasthaus Römerbad

Gegenzug (linke Fahrbahn): Außerdorf - bis VR-Bank – Rappengasse – Faustinastraße – Auflösung

 

Auflösung:

Auf Boltzplatz/Wiese hinter Turn.- und Festhalle –

bei schlechter Witterung Abfahrt der schweren Wagen über Töpferring.

 

 

 


Organisatorische Hinweise

Wichtige organisatorische Hinweise für die Teilnehmer am Fasnachtsumzug:

 

1. Am Umzug können nur angemeldete Beiträge teilnehmen. Die Anmeldungen sollen rechtzeitig erfolgen. Anmeldungen

    werden vom Veranstalter schriftlich bestätigt.

 

2. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Zugleitung, der Zugordner sowie der Polizei und dem Ordnungsamt

    unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Einreihung in den Zug und bei eventuellem Stillstand des Zuges.

    Die Kommunikation zum Zugführer ist sicherzustellen.

 

3. Der Veranstalter, die Polizei, das Ordnungsamt und die Feuerwehr können jederzeit aus Sicherheitsgründen oder wenn

    es die Situation erfordert, Teilbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche räumen. 

 

4. Das Verunreinigen der Straßen z.B. mit Stroh, Häcksel, Müll, Flaschen, Konfetti und Konfettistreifen ist nicht erlaubt.

 

5. Grundsätzlich darf kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden.

 

6. Das Herunterreichen, Wegwerfen oder Entsorgen von Glas in jeglicher Form ist aus Gründen der Sicherheit untersagt. 

 

7. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art (Bengalos, Fackeln, usw.) ist strengstens untersagt. Eine

    Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Zug. Bei Schäden oder Verletzungen haftet der

    jeweilige Verwender.

 

8. Die Beschallung der Gruppen und Fahrzeuge mit Musik, sollte sich an aktuellen Fasnachts- und Stimmungshits

    orientieren und laut Landesimmissionsschutzgesetz maximal 70 dB (A) betragen. Lautsprecher sind nach vorne oder

    nach hinten auszurichten. Auf teilnehmende Musikkapellen, Schulen und Kindergärten ist insbesondere beim

    Gegenzug besonders Rücksicht zu nehmen.

 

9. Der Bolzplatz hinter der Turn- und Festhalle ist nach Umzugsauflösung spätestens gegen 17:30 Uhr zu räumen und

    die Musik abzustellen.

 

Einsatz von Fahrzeugen:

 

10. Es gelten die bestehenden Verordnungen, Vorschriften, Regelungen und Erlasse. Insbesondere der Erlass für Fahrten

      und Brauchtum des MWVLW vom 22.10.2018.

 

    •  Motorbetriebene Fahrzeuge müssen eine amtliche Zulassung haben.

 

   •  Zugfahrzeug und Anhänger benötigen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Versicherungsschutz

      für Fahrten/ Umzüge anlässlich einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung gewährleistet.

 

   •  Es dürfen nur Zugfahrzeuge und Anhänger eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis verfügen.

 

   •  Fahrzeuge und Anhänger müssen verkehrssicher sein. Fahrzeuge und Anhänger die baulich verändert

      wurden oder während des Umzuges Personen befördern benötigen den Nachweis über die

      Verkehrssicherheit (Bescheinigung durch Sachverständigen).

 

  •  Kraftfahrzeugführer müssen die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein.

 

11. Bei allen Umzugswagen ist ausreichend Begleit- und Sicherungspersonal („Wagenengel“) bereit zu stellen. In der Regel

      mindestens vier Personen je Fahrzeugseite (eine pro Rad), die als Eigenschutz Warnwesten zu tragen haben. Es ist

      sicherzustellen, dass keine Personen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen können und ausreichend

      Sicherheitsabstand zu den Zuschauern gegeben ist.

 

12. Das Herunterreichen von alkoholischen Getränken von den Festwagen an die Zuschauer ist nicht erlaubt.

 

13. Es ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe 4,00 m, die Gesamtbreite von 2,50 m und die Gesamtlänge von 18,00 m

      nicht überschritten wird.

 

 

Weiter Hinweise für die An- und Abfahrt

 

1. Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen müssen vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.

    Werden Leuchten durch Anbauten verdeckt, können zusätzliche lichttechnische Einrichtungen auf einem Leuchtenträger

    angebracht werden.

 

2. Die Beförderung von Personen auf der Zu- und Abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzuges gelten die Regelungen

    des §21 StVO. 

 

Bei Verstoß gegen die geltende Umzugsordnung und der organisatorischen

Hinweise, werden die Gruppen vom Umzug ausgeschlossen.

 

 

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Fasenachtsumzug_Rhe-Na_2024_Orga_Hinweis
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Bei Anmeldung bitte folgende Informationen angeben: 

 

- Verantwortlichen mit Kontaktdaten
- Wie lautet das Motto der Umzugsgruppe?
- Wie viele Personen nehmen teil?
- Handelt es sich um ein Umzugswagen, Fußgruppe oder Fußgruppe mit Umzugswagen
- Wird eigene Musik oder eine Musikanlage mitgeführt?
- Bankverbindung zur Überweisung des Preisgeldes angeben

 

 

Anmeldung unten über das Formular oder telefonisch bei der Gemeinde: 07272-1098

 

 

Mit Versand der Anmeldung werden die organisatorischen Hinweise & Bedingungen akzeptiert.

Anmeldung oder sonstiges per Mail

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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