13.02.2024
Sie wollen mitmachen?
Zur Teilnahme am Faschingsumzug am Dienstag, sind Vereine, Gruppen, Firmen, Schulen und Privatpersonen aufgerufen.
Wir haben kein Motto! Somit ist wirklich jedes Kostüm und jeder Motivwagen willkommen.
Aufstellung des Fasnachtsumzuges am Dienstag, dem 13.02.2024:
Ab 13.33 Uhr, in der Bahnhofstraße / Marktplatz.
Nummernausgabe ab 13:22 Uhr, Feuerwehrhaus Rheinzabern
Anfahrt der Wagen über Gewerbegebiet Neun Morgen in Richtung Bahnhof
Abmarsch des Umzuges 14:33Uhr
Umzugsroute:
Start: Bahnhofstraße – Hauptstraße - Außerdorf bis Gasthaus Römerbad
Gegenzug (linke Fahrbahn): Außerdorf - bis VR-Bank – Rappengasse – Faustinastraße – Auflösung
Auflösung:
Auf Boltzplatz/Wiese hinter Turn.- und Festhalle –
bei schlechter Witterung Abfahrt der schweren Wagen über Töpferring.
Wichtige organisatorische Hinweise für die Teilnehmer am Fasnachtsumzug:
1. Am Umzug können nur angemeldete Beiträge teilnehmen. Die Anmeldungen sollen rechtzeitig erfolgen. Anmeldungen
werden vom Veranstalter schriftlich bestätigt.
2. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Zugleitung, der Zugordner sowie der Polizei und dem Ordnungsamt
unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Einreihung in den Zug und bei eventuellem Stillstand des Zuges.
Die Kommunikation zum Zugführer ist sicherzustellen.
3. Der Veranstalter, die Polizei, das Ordnungsamt und die Feuerwehr können jederzeit aus Sicherheitsgründen oder wenn
es die Situation erfordert, Teilbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche räumen.
4. Das Verunreinigen der Straßen z.B. mit Stroh, Häcksel, Müll, Flaschen, Konfetti und Konfettistreifen ist nicht erlaubt.
5. Grundsätzlich darf kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden.
6. Das Herunterreichen, Wegwerfen oder Entsorgen von Glas in jeglicher Form ist aus Gründen der Sicherheit untersagt.
7. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art (Bengalos, Fackeln, usw.) ist strengstens untersagt. Eine
Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Zug. Bei Schäden oder Verletzungen haftet der
jeweilige Verwender.
8. Die Beschallung der Gruppen und Fahrzeuge mit Musik, sollte sich an aktuellen Fasnachts- und Stimmungshits
orientieren und laut Landesimmissionsschutzgesetz maximal 70 dB (A) betragen. Lautsprecher sind nach vorne oder
nach hinten auszurichten. Auf teilnehmende Musikkapellen, Schulen und Kindergärten ist insbesondere beim
Gegenzug besonders Rücksicht zu nehmen.
9. Der Bolzplatz hinter der Turn- und Festhalle ist nach Umzugsauflösung spätestens gegen 17:30 Uhr zu räumen und
die Musik abzustellen.
Einsatz von Fahrzeugen:
10. Es gelten die bestehenden Verordnungen, Vorschriften, Regelungen und Erlasse. Insbesondere der Erlass für Fahrten
und Brauchtum des MWVLW vom 22.10.2018.
• Motorbetriebene Fahrzeuge müssen eine amtliche Zulassung haben.
• Zugfahrzeug und Anhänger benötigen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Versicherungsschutz
für Fahrten/ Umzüge anlässlich einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung gewährleistet.
• Es dürfen nur Zugfahrzeuge und Anhänger eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis verfügen.
• Fahrzeuge und Anhänger müssen verkehrssicher sein. Fahrzeuge und Anhänger die baulich verändert
wurden oder während des Umzuges Personen befördern benötigen den Nachweis über die
Verkehrssicherheit (Bescheinigung durch Sachverständigen).
• Kraftfahrzeugführer müssen die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein.
11. Bei allen Umzugswagen ist ausreichend Begleit- und Sicherungspersonal („Wagenengel“) bereit zu stellen. In der Regel
mindestens vier Personen je Fahrzeugseite (eine pro Rad), die als Eigenschutz Warnwesten zu tragen haben. Es ist
sicherzustellen, dass keine Personen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen können und ausreichend
Sicherheitsabstand zu den Zuschauern gegeben ist.
12. Das Herunterreichen von alkoholischen Getränken von den Festwagen an die Zuschauer ist nicht erlaubt.
13. Es ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe 4,00 m, die Gesamtbreite von 2,50 m und die Gesamtlänge von 18,00 m
nicht überschritten wird.
Weiter Hinweise für die An- und Abfahrt
1. Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen müssen vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.
Werden Leuchten durch Anbauten verdeckt, können zusätzliche lichttechnische Einrichtungen auf einem Leuchtenträger
angebracht werden.
2. Die Beförderung von Personen auf der Zu- und Abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzuges gelten die Regelungen
des §21 StVO.
Bei Verstoß gegen die geltende Umzugsordnung und der organisatorischen
Hinweise, werden die Gruppen vom Umzug ausgeschlossen.
Bei Anmeldung bitte folgende Informationen angeben:
- Verantwortlichen mit Kontaktdaten
- Wie lautet das Motto der Umzugsgruppe?
- Wie viele Personen nehmen teil?
- Handelt es sich um ein Umzugswagen, Fußgruppe oder Fußgruppe mit Umzugswagen
- Wird eigene Musik oder eine Musikanlage mitgeführt?
- Bankverbindung zur Überweisung des Preisgeldes angeben
Anmeldung unten über das Formular oder telefonisch bei der Gemeinde: 07272-1098
Mit Versand der Anmeldung werden die organisatorischen Hinweise & Bedingungen akzeptiert.
Anmeldung oder sonstiges per Mail